Anlieferung von Gesteinsmaterial / Bauschutt und Grünschnitt
Wir weisen darauf hin, dass wir für unsere Gesteinszerkleinerungsanlage, nur absolut unbelastetes Material aufnehmen dürfen.
Gleiches gilt für die Annahme von Grünschnitt.
Vermischte Anlieferungen bzw. Aushub wird abgewiesen bzw. auf Kosten des Verursachers beseitigt. Dieses Entsorgen im Nachhinein ist sehr zeit- und kostenaufwendig.
Aus diesem Grund müssen Falschanlieferungen vermieden und verhindert werden.
Es darf nicht angeliefert, bzw. in den Kübel gefüllt werden:
Gasbeton (Ytong), Kabel, Holz, Gipsputz, Gipskartonplatten, Heraklitplatten, Kaminsteine, Papier, Pappe, Asbest, Teer, Plastik, Glaswolle, Styropor, Gestein mit anhaftenden Tapeten, Dachpappe, Ölpapier, Plastik etc.